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  1. Mit gerade einmal 18 Jahren wurde Anna Amalia Regentin über Sachsen-Weimar-Eisenach. Sie schuf die Grundlage für die Entwicklung Weimars zu einem geistigen und kulturellen Zentrum.

  2. 1990 beantragte Prinz Michael von Sachsen-Weimar-Eisenach im Namen der Erben des Erbgroßherzogs Karl-August die Rückübertragung des mobilen und immobilen Vermögens. Das 1994 vom Bundestag verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) regelte die Restitution von Kunstobjekten, Archivalien und Büchern, schloss eine Rückgabe von Immobilien jedoch aus.

  3. Sachsen-Weimar-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es entstand 1741 als Personalunion, als das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Haus Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach per Verfassung auch staatsrechtlich (Realunion) zum ...

  4. 1. In dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach besteht eine Landständische Verfassung, welche allen Theilen des Großherzogthums, als einem Ganzen, gemeinschaftlich ist. §. 2. Drei Stände sind in dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach als Landstände anerkannt: der Stand der Rittergutsbesitzer, der Stand der Bürger und der Stand ...

  5. Saxe-Weimar-Eisenach. Saxe-Eisenach ( German: Sachsen-Eisenach) was an Ernestine duchy ruled by the Saxon House of Wettin. The state intermittently existed at three different times in the Thuringian region of the Holy Roman Empire. The chief town and capital of all three duchies was Eisenach .

  6. Herzogtum Sachsen-Gotha 1680 vor der Aufteilung in 7 Herzogtümer Schloss Friedenstein in Gotha, 1643–1654 als herzogliche Residenz und Verwaltungssitz von Sachsen-Gotha erbaut Sachsen-Gotha entstand 1640 aus einer Erbteilung des Herzogtums Sachsen-Weimar und fiel an Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha ( der Fromme ) , den zweitjüngsten Sohn Herzog Johanns III. von Sachsen-Weimar .

  7. Bemerkung. - Früher: Sachsen-Weimar <1572 - 1741>, Sachsen-Eisenach <1547 - 1741> - Definition: Teil-Fürstentum im Thüringischen Raum, 1741 durch Anfall von Sachsen-Eisenach an Sachsen-Weimar, seit 1877 amtl. auch Großherzogtum Sachsen, Nov. 1918 Freistaat, 1.5.1920 an Thüringen angeschlossen. ppn.