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  1. 2 ore fa · 6.1. Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst mit vollständigem Eingang aller nach Ziff. 4 und 7 geschuldeten Zahlungen auf den Käufer bzw. die Käuferin über. 6.2. Der Käufer bzw. die Käuferin kann gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 6.3.