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  1. 14 ore fa · So hoch fällt das Bürgergeld aus. Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden und Volljährigen mit minderjährigen Partnern steht bspw. ein Regelbedarf in Höhe von 563 Euro zu, volljährigen Partnern jeweils 506 Euro. Auch für Kinder gibt es altersbedingt unterschiedliche Berechnungen – von 357 Euro für 0- bis 5-Jährige bis hin zu 471 Euro ...

  2. 14 ore fa · Es ist Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Nach der Rechtsprechung zählt dazu auch die Absicherung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

  3. 14 ore fa · Grundsätzlich gilt: Man bekommt nicht beides, sondern entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt verrechnet die Maßnahmen im Rahmen der Steuererklärung miteinander. Dafür ...

  4. 14 ore fa · Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro. Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partner:innen: 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro. Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro.

  5. 14 ore fa · Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt, soll mithilfe des Bürgergelds ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gesichert werden. Bürgergeld können diejenigen erhalten, die ihr Leben nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können.

  6. 14 ore fa · Am 24. Mai 2024 wurde ein EU-Lieferkettengesetz verabschiedet, damit große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer Lieferkette missachten. Das EU-Parlament hat bereits im März 2021 ein entsprechendes EU-Gesetz gefordert.

  7. 14 ore fa · Unser Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist somit ein Instrument des Sozialstaates, diesem Anspruch gerecht zu werden. Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst.