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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Austrian politics, a statutory city (German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt), also known in Burgenland as free city (German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  3. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte: Eisenstadt; Graz; Innsbruck; Klagenfurt am Wörthersee; Krems; Linz; Rust; Salzburg; St. Pölten; Steyr; Villach; Waidhofen an der Ybbs; Wels; Wien; Wiener Neustadt

  4. Was ist eine Statutarstadt? Eine Statutarstadt ist grundsätzlich eine bevölkerungsreiche Gemeinde. Für die Verleihung eines eigenen Stadtrechtes war früher oftmals eine überregionale Bedeutung der Stadt ausschlaggebend. Alle Gemeinden sind österreichweit aufgrund der Bundesverfassung gleich organisiert.

  5. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.