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  1. Die Regierung ist das Organ der Exekutive des Großherzogtums Luxemburg, welches sich aus dem Staatsoberhaupt (dem Großherzog) und den Ministern zusammensetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch und in einem rein administrativen Rahmen sind mit der Regierung die Minister und die Staatssekretäre gemeint. Aufgrund der in der Verfassung verankerten ...

  2. Verfassung des Großherzogtums Luxemburg. vom 9. Juli 1848 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 1868. geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1919 ( ABl. Nr. 33/1919 ), Gesetz vom 28. April 1948 ( ABl. Nr. 28/1948 ), Gesetze vom 6. Mai 1948 ( ABl. Nr. 30/1948 ), Gesetze vom 15. Mai 1948 ( ABl. Nr. 32/1948 ), Gesetze vom 21.

  3. Es handelte sich um eine reaktionäre Änderung der luxemburgischen Verfassung durch den Monarchen am 27. November 1856. Obwohl es sich nicht um einen echten Staatsstreich oder eine echte Revolution handelte, nannten ihn seine Kritiker einen „königlichen Staatsstreich“, da der amtierende Großherzog von Luxemburg seine Macht erheblich ausweitete.

  4. Thronfolge (Luxemburg) Die Thronfolge im Großherzogtum Luxemburg wird durch die Verfassung vom 9. Juli 1848 geregelt. Art. 3 der Verfassung lautet: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des Wiener Traktats vom 9.

  5. Das Bankgeheimnis (eigentlich Bankkundengeheimnis; englisch banking secrecy) besteht aus der Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihnen aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Bankkunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünscht. [1]

  6. Henri, Großherzog von Luxemburg (vollständiger Name: Henri Albert Gabriel Félix Marie Guillaume von Nassau) (* 16. April 1955 auf Schloss Betzdorf in Betzdorf) ist seit dem 7. Oktober 2000 Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau und damit das Staatsoberhaupt des Großherzogtums Luxemburg. Im deutschen Sprachraum wird er auch Heinrich ...

  7. Die konstitutionelle Monarchie. Artikel 1 der Verfassung besagt, dass das Großherzogtum ein "demokratischer, freier, unabhängiger und unteilbarer Staat" ist. Luxemburg ist dementsprechend eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. S.K.H. Großherzog Jean unterzeichnet das großherzogliche Abdankungsdekret. Die ...