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  1. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  2. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat. Das bedeutet, Deutschland ist eine Demokratie. Das Wort Demokratie kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ...

  3. Föderalismus in der Schweiz. Der Föderalismus gehört zu den Grundpfeilern der schweizerischen Staatsordnung. Das föderalistische System ist aus drei Ebenen aufgebaut: Zuoberst steht der Bund, dann die Kantone und schliesslich die Gemeinden. Wie in einem Bundesstaat üblich werden die Staatsaufgaben auf die drei Staatsebenen aufgeteilt.

  4. Föderalismus (lateinisch: foedus = Bündnis) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einzelne Mitgliedstaaten (z.B. Bundesländer) über eine eingeschränkte Eigenständigkeit (Souveränität) und Staatlichkeit verfügen. So besitzen die Gliederstaaten in bestimmten Bereichen eigene Befugnisse, nutzen eigene Verfahren oder haben eigene Regeln, welche sich vom übergeordneten Staat ...

  5. Grundsätze der bundesstaatlichen Ordnung. Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Grundgesetz hat mit diesem Artikel die bundesstaatliche Ordnung, die Gliederung des Staates in Bund und Länder, zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung für den Bundesstaat bedeutet nicht, dass der ...