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  1. 29 apr 2024 · Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen auf den Betrieb einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereignis, dem mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht rechtzeitig begegnet werden kann. Das kann z. B. ein durch elementare Naturkräfte oder auch durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis sein.

  2. 5 giorni fa · Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten. Einer dieser Ausnahmefälle ist gegeben, wenn der Steuerbescheid gemäß § 165 AO „vorläufig“ ergangen ist. Weiterlesen ». höhere Gewalt. Archive - Blog Lohnsteuer-kompakt.de.

  3. 3 mag 2024 · 14.01.2002 // Karsten Köhler // Veröffentlichungen // Graffiti Schmierereien - höhere Gewalt oder unabwendbares Ereignis?

  4. 30 apr 2024 · Neue Haftungsregeln für Bäume. Mit dem am 1. Mai 2024 in Kraft getretenen Haftungsrechtsänderungsgesetz 2024 wurde erstmals eine eigene Bestimmung zur Haftung für Schäden durch Bäume ins Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) eingeführt. Der neue § 1319b ABGB wird der Haftungsproblematik bei Bäumen besser gerecht und bringt für ...

  5. 14 mag 2024 · Betriebsrisikolehre ️ Definition und Begriff im Arbeitsrecht ️ Abgrenzung zum Wirtschafts- und Wegerisiko hier lesen im JuraForum-Lexikon!

  6. 16 mag 2024 · Damit besitzen Sie gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung: § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bewahrt Sie vor finanziellem Schaden. Das gilt nicht nur nach Reisewarnungen, sondern immer, wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Im Amtsdeutsch bestehen dann Umstände, die „nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft ...

  7. 16 mag 2024 · Der Anspruch auf die Gegenleistung erlischt in diesem Fall ebenfalls. Höhere Gewalt liegt vor, wenn das schadensverursachende Ereignis von außen einwirkt, unvermeidbar und bei Eintreten in das Vertragsverhältnis nicht vorhersehbar war und der Schuldner durch dieses Ereignis an der Leistungserbringung gehindert wird.