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  1. Wunschkennzeichen: drei Monate; Wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der genannten Fristen zugelassen wird, erfolgt die Löschung der gespeicherten Reservierung. Bitte beachten Sie: Ist die Reservierungsfrist abgelaufen, so ist das gegebenenfalls bereits geprägte Kennzeichen für Ihren Zulassungsvorgang nicht mehr verwendbar!

  2. Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen; Umschreibung eines Fahrzeuges mit Leipziger Kennzeichen; Umzug innerhalb von Leipzig; Umzug nach Leipzig aus einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt; Verwertung eines Fahrzeuges (Verschrottung) Wiederzulassung auf denselben/ dieselbe Fahrzeughalter/-in

  3. 20 feb 2008 · Bürgerservice und Verwaltung. Ab sofort steht Ihnen dieser Service der Zulassungsbehörde Leipzig unter www.leipzig.de/wunschkennzeichen zur Verfügung. Sie finden auf dieser Seite auch alle wichtigen Hinweise, die Sie bei der Reservierung Ihres Wunschkennzeichens beachten sollten.

  4. Wenn an Ihrem bereits zugelassenen Fahrzeug ein Kennzeichen gestohlen wurde, Sie ein Kennzeichen verloren haben oder Sie eine neue Erkennungsnummer wünschen, muss umgehend eine Umkennzeichnung vorgenommen werden. mehr...

  5. Notfalltermin. Wir verstehen, dass es in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei einem Kennzeichendiebstahl oder dem Ersatz eines Unfallfahrzeugs, dringend erforderlich sein kann, schnell einen Termin bei der Zulassungsbehörde zu erhalten.

  6. Sie können Ihr neues Wunschkennzeichen bequem online über die zuständige Zulassungsstelle in Leipzig reservieren. Mit unserer Schnittstelle überprüfen wir in Echtzeit die Verfügbarkeit Ihres Kennzeichens. Sie sehen innerhalb weniger Sekunden, ob das gewünschte Kennzeichen verfügbar ist oder nicht.

  7. Für alle weiteren Fahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, ...) können Sie Ihr (Wunsch)Kennzeichen aus diesen Serien auswählen: ein Buchstabe (U bis Z) mit 4 Ziffern (z. B. L-X9876) oder zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-VO567, L-UA1234). Für die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, o. WUR) gilt für alle Fahrzeugarten: