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  1. In den Städten Ulm und Stuttgart gibt es Anbindungen an das Regional- und Fernstreckennetz der Deutschen Bahn. Auf der Straße. In Nord-Süd-Richtung verläuft die A7 Flensburg - Füssen via Ulm durch Schwaben und in West-Ost-Richtung bietet die A8 von Karlsruhe nach Salzburg via Stuttgart, Ulm und München eine sehr gute Verbindung. Mit dem ...

  2. Die Regierung von Schwaben (RvS) ist eine staatliche Mittelbehörde in Augsburg mit etwa 600 Mitarbeitern. Ihr obliegt unter anderem die allgemeine Aufsicht über die staatlichen Behörden im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben sowie die Rechts- und Fachaufsicht derselben, beispielsweise über die schwäbischen Gebietskörperschaften .

  3. 10 ott 2023 · Region: 31 Abgeordnete vertreten Schwaben im neuen Landtag. 10. Oktober 2023. Nach der Auswertung aller Zweitstimmen steht nun fest, dass neben den 13 Direktkandidaten 18 weitere Kandidaten aus dem Regierungsbezirk Schwaben über die Parteilisten den Sprung in den bayerischen Landtag geschafft haben.

  4. Schwaben. Schwaben erstreckt sich über das Gebiet zwischen Schwarzwald, Bodensee, Allgäuer Alpen, Lech, Wörnitz, Hohenloher Ebene und Heuchelberg. Der größere Teil Schwabens liegt in Baden-Württemberg, der kleinere in Bayern. Überblick. Karte.

  5. Dieses Portal soll den Einstieg in die Artikel rund um die Region Memmingen erleichtern und bei der Suche nach Themen mit Bezug zur Region helfen. Mithilfe beim Ausbau des Themenbereichs und Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen. Hilfe, Tipps und Tricks gibt es hierfür auf der Mitarbeitsseite .

  6. Baden (Land) – Wikipedia. Baden (Land) Großherzogtum Baden. Lage des Großherzogtums Baden im Deutschen Kaiserreich. Auf dem für das Land namensgebenden Schloss Hohenbaden bei Baden-Baden weht die gelb-rote badische Flagge (2015). Baden ist der westliche Teil des deutschen Landes Baden-Württemberg. Er ist aus dem Großherzogtum Baden (1806 ...

  7. Ogni regione è un ente territoriale con propri statuti, poteri e funzioni secondo i principi fissati dalla Costituzione, come stabilito dall' art. 114, secondo comma del testo. Le regioni non sono considerate enti locali ( comuni, province, ecc.), i quali sono invece disciplinati dal decreto legislativo 18 agosto 2000, n. 267 (TUEL).