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  1. 4 giorni fa · Kontakt. AWO-Familienzentrum Drachennest III. Bereich Beratung und Angebote für Familien. Maria-Goeppert-Str. 8. 23562 Lübeck. Ansprechpartnerinnen: Heike Köhler und Gesa Scharf. Tel. (0451) 58249422. (Bitte auf die Mailbox sprechen) faz-drachennest@awo-sh.de.

  2. 15 ore fa · Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben. Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig.

  3. 3 giorni fa · Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn.

  4. 15 ore fa · Mit der Ehrenamtskarte würdigt das Land Schleswig-Holstein den wichtigen Beitrag, den freiwillig Engagierte täglich für andere Menschen, die Umwelt, den Sport und das gesellschaftliche Miteinander leisten. Wer sich zwei Jahre lang für mindestens 150 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, kann die Ehrenamtskarte beantragen.

  5. 5 giorni fa · Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein eigenständiger, unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig ...

  6. 5 giorni fa · Wir, das Team Ausbildung des Bereichs Personal der Hansestadt Lübeck, sind gern auf allen Kommunikationswegen für dich da und beantworten gern deine Fragen rund um eine Ausbildung oder ein Studium bei der Hansestadt Lübeck.

  7. 15 ore fa · Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen. Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.