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  1. Das Bundesarchiv ist eine der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstellte Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 2270 Mitarbeitern. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Grundlage für ...

  2. The German Federal Archives or Bundesarchiv (BArch) (German: Bundesarchiv, lit. "Union-archive") are the National Archives of Germany. They were established at the current location in Koblenz in 1952.

  3. Hinweise zur Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv. Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen dem Bundesarchiv angeboten werden müssen oder können und welche Schritte dafür zu gehen sind. Außerdem geben wir Hinweise zu unserem Beratungsangebot für Behörden sowie zur Pflichtregistrierung und Förderung von Filmen.

  4. Bundesarchivgesetz (Deutschland) – Wikipedia. Das Bundesarchivgesetz legt in Deutschland fest, wie das Archivgut des Bundes durch das Bundesarchiv auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten ist. Die Schutzfrist für Archivgut beträgt grundsätzlich 30 Jahre ( § 11 Abs. 1).

  5. Über uns. Geschichte des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv wurde im Jahr 1952 gegründet. Vorläufer des Bundesarchivs ist das 1919 eingerichtete Reichsarchiv. 1919-1945. Gebäude des Reichsarchivs auf dem Brauhausberg in Potsdam (ehemalige Kriegsschule), März 1930. Quelle: BArch, Bild 102-16890 / Pahl, Georg. 1919.

  6. We help you to find information on the use of our files, photos, films and more. Head office of the Federal Archives in Koblenz, aerial view from the West, 2016. Source: BArch, B 198 Bild-2016-0922-001 / Weber, Günter. You are invited to get an impression of what can be searched for by browsing through the section "Find".

  7. Das Bundesarchiv ( BArch) ist eine der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit etwa 2270 Mitarbeitern. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten.