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  1. Der Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von deutschen Staaten für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinigungsvertrag am 1. Januar 1834 in Kraft. Der Zollverein war kein Teil des Deutschen Bundes, sondern ein eigenständiger Zusammenschluss. Da ihm im Laufe der Zeit fast alle Mitgliedsstaaten des Deutschen ...

  2. Der Deutsche Zollverein 1850-1866. Nach der Revolution von 1848/49 zielte die Politik Österreichs darauf, den 1834 von Preußen initiierten Zollverein zu sprengen und durch eine Zollunion zu ersetzen. Ihr sollten alle deutschen Staaten und das Kaisertum Österreich in seiner Gesamtheit angehören. Damit wollte Wien die wirtschaftliche ...

  3. Fundado em 1834, o Zollverein ( Deutscher Zollverein ou União do Uso Geral da Alemanha), originalmente planejado pela Prússia no século XIX, incluía, inicialmente, apenas os estados do norte, próximos aos territórios controlados pela Prússia, e foi visto como um modo de transportar bens, estimulando o comércio e a economia.

  4. Der Deutsche Zollverein stand unter der Führung Preußens. Dieser 1834 gegründete Verein wurde später zum Grundstein für die politische Einigung des Deutschen Reiches. Einheitlicher Wirtschaftsraum durch den Deutschen Zollverein. Auf dem Gebiet Deutschlands gab es Anfang des 19. Jahrhunderts noch viele so genannte Kleinstaaten.

  5. Der Zollverein ermöglichte einen Wegfall der Binnenzölle, zollfreien Warenverkehr zwischen den Staaten, gemeinsame Schmuggelabwehr, gleiches Zollrecht nach preußischem Vorbild und nicht zuletzt die schrittweise Schaffung eines einheitlichen Münz-, Maß- und Gewichtssystems. Deutschland im Herzen - Europa im Sinn

  6. I. (arriba) Divisiones aduaneras en Alemania antes de 1834. II. (abajo) Zollverein a partir de su formación en 1834. Palacio de Hardenberg en Berlín, sede de la Cámara de Representantes de Prusia, el Reichstag del Norte de Alemania y el Parlamento de Aduanas.

  7. Als die Zollverein-Verträge am 1. Januar 1834 in Kraft traten, hatte die Union 18 Mitgliedsstaaten, die sich über ein Gebiet von 423 000 km 2 erstreckten mit einer Gesamtbevölkerung von 23,5 Millionen. Bis 1836 waren Baden Nassau und Frankfurt (mit einer Bevölkerungszahl von 1, 7 Millionen) auch beigetreten.