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  1. Öffnungszeiten. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

  2. Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch (online) einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.

  3. Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zu dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Frankfurt am Main. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

  4. Das Versorgungsamt ist für Schwerbehindertenausweise zuständig und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Es ist für mehrere Landkreise, Gemeinden und Städte in Hessen zuständig.

  5. Sie müssen die Neufeststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Das Formular erhalten Sie dort oder im Internet. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen.

  6. Bevor Sie einen Antrag auf eine Versorgungsleistung in Hessen stellen, informieren Sie sich hier zunächst, welches der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden) für Ihr Anliegen zuständig ist.

  7. Wir sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie da und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr für Sie erreichbar unter der Telefonnummer +49 (0) 611 - 32 111 000. Oder senden Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse über die folgenden Eingabefelder.