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  1. Unter dem Begriff Souveränität (französisch souveraineté, aus mittellateinisch supernus „darüber befindlich“, „überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung.

  2. en.wikipedia.org › wiki › SovereigntySovereignty - Wikipedia

    Sovereignty can generally be defined as supreme authority [1] [2] [3] [additional citation (s) needed] - it has to do with the exercise of power or with dominion. [4] Sovereignty entails hierarchy within a state, as well as external autonomy for states. [5]

  3. Unter einem Souverän versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst.

  4. Bedeutungen. 1. Macht und Recht, frei nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne dabei das Recht anderer zu verletzen. a) oberste Hoheitsgewalt eines Staates über seine inneren und auswärtigen Angelegenheiten. Beispiele: die staatliche Souveränität. die Souveränität eines Staates respektieren, beschränken, verletzen.

  5. 31 mag 2003 · It is a modern notion of political authority. Historical variants can be understood along three dimensions — the holder of sovereignty, the absoluteness of sovereignty, and the internal and external dimensions of sovereignty. The state is the political institution in which sovereignty is embodied.

  6. Souveränität bedeutet staatsliche Unabhängigkeit und Überlegenheit. Das junge Politik-Lexikon erklärt, wie Souveränität im Inneren und im Auswärtigen gilt, und wie sie eingeschränkt werden kann.

  7. Die von Jean Bodin (um 1530–1596) und Thomas Hobbes (1588–1679) theoretisch auf den Punkt gebrachte Souveränität bedeutete zunächst im politischen Denken des 18. Jahrhunderts die uneingeschränkte Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit des Monarchen nach innen und aussen, d.h. Gesetzgebungskompetenz, höchste richterliche Gewalt ...