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Sachsen-Weimar-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es entstand 1741 als Personalunion, als das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Haus Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar ...
Die Bevölkerung lebt zu 48,03 % in den 33 Städten des Landes und zu 51,97 % in den 591 Landgemeinden. Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach mit der Hauptstadt Weimar besteht aus 3 getrennten Landesteilen und gliedert sich in 5 Verwaltungsbezirke: der Weimarsche Kreis in Weimar (I.) und Apolda (II.)
des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Klassik Stiftung Weimar trägt die Verantwortung für Pflege, Erforschung und Vermittlung der vielfältigen Sammlungen des einstigen Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.
Das Herzogtum Sachsen-Weimar war ein Land des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Thüringen und wurde von den ernestinischen Wettinern regiert (siehe Ernestinische Herzogtümer ). Die Haupt- und Residenzstadt war Weimar. Es entstand bei der Erfurter Teilung 1572.
Sachsen-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Die Hauptstadt war Eisenach . Sachsen-Eisenach wurde im Heiligen Römischen Reich als Fürstentum geführt und war als solches Mitglied im Obersächsischen Reichskreis.
Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1783. Ein Modellfall aufgeklärter Herrschaft? Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Kleine Reihe - Band 010. 69,00 € * (D) inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten. Lieferzeit 3-5 Werktage (Deutschland) Ausgabeformat: In den Warenkorb. Auf die Wunschliste. Bewerten. Sprache: Deutsch.
Saxe-Weimar-Eisenach (German: Sachsen-Weimar-Eisenach) was a German state, created as a duchy in 1809 by the merger of the Ernestine duchies of Saxe-Weimar and Saxe-Eisenach, which had been in personal union since 1741. It was raised to a grand duchy in 1815 by resolution of the Congress of Vienna.